Regulatorische Hochsicherheitszone
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG gilt für alle Produkte, die dazu bestimmt sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Die Abgrenzungsfrage ist nicht immer trivial — der vorsichtige Hersteller geht davon aus, dass alles, was für Kinder attraktiv ist, als Spielzeug gilt.
Für Kinder unter 36 Monaten gelten die strengsten Anforderungen: keine abgehenden Teile kleiner als ein normierter Prüfzylinder, keine Schnüre mit Strangulationsgefahr, besonders strenge toxikologische Materialanforderungen.
Die EN-71-Normenreihe
EN 71-1 (mechanische und physische Eigenschaften), EN 71-2 (Entflammbarkeit), EN 71-3 (Migration von Elementen), EN 71-9 (organisch-chemische Verbindungen) — für jedes Spielzeug sind mehrere gleichzeitig relevant.
Ein komplexes Spielzeug — Holzkörper mit Lackoberfläche, Gummielemente, Textilteile, Kunststoffkomponenten — hat ein Prüfprogramm von 15 bis 20 Einzelprüfungen. Die Auswahl des Prüflabors muss gezielt auf genau diese Anforderungen ausgerichtet sein.
Chemische Anforderungen
Phthalate (DEHP, DBP, BBP, DIBP, DINP, DIDP, DPHP) auf 0,1 Gewichtsprozent begrenzt in Materialien, die in den Mund genommen werden können.
EN 71-3 definiert Migrationsgrenzen für acht Elemente — Blei, Antimon, Arsen, Barium, Chrom, Quecksilber, Selen, Zinn — nach drei Materialkategorien (trocken/spröde, abkratzbar, flüssig/zähflüssig). Der Grenzwert variiert je nach Kategorie.
Die enge Verbindung zwischen Spielzeugrecht und REACH schafft eine doppelte Anforderung. Wer nur REACH-konform ist, hat noch keine vollständige Spielzeugkonformität.
Notified Body und Dossier
Für die meisten Spielzeugkategorien ist Selbstdeklaration möglich, wenn harmonisierte Normen vollständig angewandt wurden. Anhang V der Spielzeugrichtlinie listet die Ausnahmen: chemisches Spielzeug, Aktivitätsspielzeug, Rollschuhe und Inline-Skates, bestimmte Projektilspielzeuge. Für diese ist Notified-Body-Einbindung immer erforderlich.
Das technische Dossier enthält: vollständige Produktbeschreibung mit allen Varianten, Analyse aller anwendbaren EN-71-Teile, alle Prüfberichte der akkreditierten Labore, Risikoanalyse, Konformitätserklärung. Mindestaufbewahrung: zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts.
In der Schweiz gilt die Spielzeugverordnung, inhaltlich mit der EU-Richtlinie identisch. Das MRA ermöglicht die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen durch SAS-akkreditierte Labore — wenn der erforderliche Akkreditierungsscope vorhanden ist.
Praxisfall: Plüschtier, Kleinteil, 180.000 Euro
Ein deutscher Importeur von Plüschtieren für Kinder unter 36 Monaten. Das Produkt ist seit drei Jahren auf dem Markt. Ein Elternteil meldet der Behörde, dass ein Knopfauge abgerissen ist. Das Kleinteil ist kleiner als der normierte Prüfzylinder nach EN 71-1. Safety-Gate-Meldung. Rewe delistet innerhalb von 48 Stunden.
Rückruf aller 12.000 im Handel befindlichen Einheiten. Direkter Schaden 180.000 Euro. Was gefehlt hat: EN 71-1-Prüfung speziell für die Altersgruppe unter 36 Monaten. Kosten dieser Prüfung: unter 3.000 Euro. Verhältnis zur Schadenssumme: 1 zu 60.