REACH: Das Umkehrprinzip
REACH ist das grösste Chemikalienregulierungsprojekt der Geschichte. Die Registrierungspflicht gilt für Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen ab einer Tonne pro Jahr. Wer die Schwelle überschreitet, muss registrieren — ohne Ausnahme. Registrierung bei ECHA in Helsinki.
Die SVHC-Candidate-List ist das zweite grosse Element für Artikel-Hersteller. Wer Artikel herstellt, die SVHC in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent enthalten und die Gesamtmenge über einer Tonne pro Jahr liegt, muss die ECHA informieren und seine Kunden benachrichtigen. Die Liste umfasst stand 2026 über 240 Stoffe.
Das häufigste Praxisproblem: Das SVHC-Screening findet einmalig bei der Produktentwicklung statt und wird danach nicht wiederholt. Zwischen Entwicklungsstart und Markteintritt kann die Liste erweitert worden sein. Was beim Start SVHC-frei war, kann beim Verkauf SVHC-pflichtig sein.
CLP und das Sicherheitsdatenblatt
Die CLP-Verordnung setzt das GHS-System der Vereinten Nationen in europäisches Recht um. Für bestimmte Stoffe ist die Einstufung harmonisiert und in Anhang VI festgelegt. Für diese Stoffe gibt es keinen Ermessensspielraum.
Das Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-Verordnung ist das zentrale Kommunikationsinstrument in der professionellen Lieferkette. 16 Abschnitte, sprachlich angepasst, aktuell gehalten. Ein veraltetes SDS ist eines der häufigsten Compliance-Probleme in der Industrie.
Die UFI-Pflicht seit 2022 gilt für alle gefährlichen Gemische. Der Unique Formula Identifier muss im SDS und auf dem Etikett erscheinen. Gemische ohne UFI dürfen nicht vermarktet werden.
Schweizer Eigenheiten
In der Schweiz gilt das Schweizer Chemikalienrecht mit eigenen Notifizierungspflichten. SDS für den Schweizer Markt müssen Schweizer Rechtsgrundlagen referenzieren. Eine EU-SDS ist für den Schweizer Markt nicht vollständig.
Eine REACH-Registrierung bei ECHA gilt nicht automatisch für die Schweiz. Das Sicherheitsdatenblatt muss schweizspezifisch angepasst werden. Das ist kein grosser Aufwand — aber ein Aufwand, der regelmässig übersehen wird.
Praxisfall: REACH-Mengenschwelle überschritten
Ein chemischer Formulierer stellt ein Spezialcoating her. Den enthaltenen Hauptwirkstoff kauft er jährlich ein — bis vor zwei Jahren unter zehn Tonnen, ohne Registrierungspflicht. Durch Geschäftswachstum überschreitet er im Geschäftsjahr die Zehn-Tonnen-Grenze. Registrierung: nicht beauftragt. ECHA führt eine Mengenkontrolle durch. Bescheid: keine Vermarktung bis zur Registrierung. Registrierungsprozess: neun Monate. Umsatzverlust: 1,2 Millionen Euro.
Was gefehlt hat: ein Mengenschwellen-Monitoring im ERP-System, das automatisch ausgelöst hätte, wenn ein Stoff die REACH-relevante Mengenschwelle annähert. Implementierungsaufwand: zwei Tage Programmierarbeit.