Marktzulassung · Insight · 5 Min Lesezeit

GPSR 2024 — was sich wirklich geändert hat.

Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung, neu gerahmt.

Die wesentlichen Neuerungen

Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 und schliesst explizit vernetzte Produkte und digitale Elemente ein. Spielzeug mit WLAN. Haushaltsgeräte mit App-Steuerung. Wearables. Alle fallen nun unzweideutig unter GPSR-Anforderungen für ihre digitalen Anteile.

Online-Marktplätze sind in die Regulierung einbezogen. Safety Gate ist mit den grossen Plattformen vernetzt. Eine Safety-Gate-Meldung führt zu Delistungsanforderungen auf Amazon, Zalando und vergleichbaren Plattformen. Die Sichtbarkeit von Sicherheitsproblemen ist strukturell gestiegen.

Hersteller müssen eine interne Risikoanalyse dokumentieren, die alle vorhersehbaren Nutzungsszenarien einschliesslich Fehlanwendung berücksichtigt. Für Hersteller ohne EU-Niederlassung ist die Benennung einer verantwortlichen Person mit EU-Sitz explizite Pflicht. Nichtbenennung ist ein eigenständiger Bussgeldtatbestand.

Praktische Konsequenzen

Die interne Risikoanalyse ist jetzt eine explizite, dokumentierte Pflicht — nicht nur eine implizite Erwartung. Wer keine dokumentierte Risikoanalyse hat, verletzt eine explizite GPSR-Anforderung.

Für Hersteller vernetzter Produkte kommt die explizite Erfassung digitaler Elemente hinzu. Softwareupdates, die Sicherheitseigenschaften eines Produkts verändern, können die Konformitätsbewertung beeinflussen. Das setzt einen Update-Management-Prozess voraus.

Unfallmeldepflichten sind unter GPSR klarer und strenger. Die Meldefrist ist kurz. Wer zögert, trägt ein zusätzliches Haftungsrisiko.

Für Schweizer Hersteller

Das Schweizer Produktesicherheitsgesetz PrSG hat die wesentlichen GPSR-Anforderungen übernommen. Wer GPSR-konform ist, ist de facto auch PrSG-konform in den wesentlichen Punkten. Die Schweizer Details sind dennoch zu beachten — insbesondere bei Sprachpflichten und Marktüberwachungspraxis.


Auszug aus: Dr. Raphael Nagel — „Marktzulassung. Wie Sie Ihr Produkt in der Schweiz und der EU legal auf den Markt bringen — ohne Rückruf, ohne Haftung, ohne Umwege." Tactical Management Press, 2026.