Das Abkommen von 1999
Das Mutual Recognition Agreement zwischen der Schweiz und der EU — unterzeichnet 1999 als Teil der Bilateralen I — ist eines der wichtigsten und am häufigsten missverstandenen Handelsabkommen im europäischen Kontext. Es regelt die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für gewerbliche Waren in 21 spezifischen Sektoren.
Das Grundprinzip: Eine Konformitätsbewertung, die in der Schweiz von einer SAS-akkreditierten Stelle nach den Anforderungen einer EU-Richtlinie durchgeführt wurde, wird von EU-Behörden als gleichwertig anerkannt. Umgekehrt gilt dasselbe. In MRA-Kategorien: eine Prüfung für beide Märkte.
Wo das MRA endet
Das MRA gilt nicht für alle Produktkategorien. Drei der wirtschaftlich bedeutsamsten Kategorien im bilateralen Handel fehlen: Kosmetika, Lebensmittel, Chemikalien nach REACH. Wer annimmt, das MRA decke den gesamten bilateralen Produktverkehr ab, liegt fundamental falsch. Für diese drei Kategorien gelten EU-Anforderungen ungefiltert.
Das MRA muss mit den zugrundeliegenden Regulierungen mitgehen. Die Einführung von MDR hat das MRA-Kapitel für Medizinprodukte fundamental betroffen. Der aktuelle operative Status dieses Kapitels erfordert individuelle Klärung. Ein Abkommen von 1999 spiegelt nicht automatisch den Regulierungsstand von 2026.
Häufige Missverständnisse
Erstes Missverständnis: EU-Konformität ist automatisch Schweizer Konformität. Für MRA-Kategorien: grundsätzlich richtig. Für Kosmetika, Lebensmittel, Chemikalien: falsch.
Zweites Missverständnis: Schweizer Zulassung öffnet den EU-Markt. Für MRA-Kategorien: grundsätzlich richtig. Für die Ausnahmen: falsch. Das Spiegelmissverständnis ist ebenso teuer wie das Original.
Drittes Missverständnis: Sprachpflichten gelten nicht für die Schweiz. Produkte auf dem Schweizer Markt müssen in den Amtssprachen der Kantone gekennzeichnet sein, in denen sie verkauft werden. Für landesweite Produkte bedeutet das in der Praxis: Deutsch, Französisch, Italienisch. Eine ausschliesslich englische Betriebsanleitung ist nicht ausreichend.
Viertes Missverständnis: Einmal konform, immer konform. Regulierungen ändern sich. Normen werden überarbeitet. MRA-Kapitel müssen aktualisiert werden. Eine Konformität von 2020 ist nicht notwendigerweise eine von 2026.
Auszug aus: Dr. Raphael Nagel — „Marktzulassung. Wie Sie Ihr Produkt in der Schweiz und der EU legal auf den Markt bringen — ohne Rückruf, ohne Haftung, ohne Umwege." Tactical Management Press, 2026.